Allgemeine Geschäftsbedingen (AGB) für Stadtführungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Stadtführungen

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Buchung und Durchführung von durch Stadtführungen Weimar (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) individuell organisierten Stadtführungen für Gruppen und sind ausschließlich durch einen lizensierten Stadtführer geleitete Rundgänge zu Fuß.

Diese Bedingungen liegen jedem Vertrag über geführte Stadtrundgänge zugrunde. Vertragspartner des Kunden ist:

Stadtführungen Weimar
Christian Eckert 
Scherfgasse 1 
99423 Weimar


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen von Stadtführungen Weimar mit ihren Kunden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Stadtführungen Weimar gelten auch dann, wenn Stadtführungen Weimar mit Kenntnis von den Geschäftsbedingungen des Kunden eine Buchung des Kunden bestätigt. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt Stadtführungen Weimar nur dadurch an, dass sie ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.


2. Vertragsabschluss

a) Konkrete Buchungen von Stadtführungen bei Stadtführungen Weimar müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Buchung ist als verbindliche Willenserklärung des Kunden zu verstehen.

b) Ein Vertrag mit der Stadtführungen Weimar kommt erst dann zustande, wenn Stadtführungen Weimar die Buchung des Kunden schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat ("Auftragsbestätigung").

c) Sämtliche Änderungen einer verbindlichen Buchung werden ebenfalls ausschließlich schriftlich oder per E-Mail erfasst.


3. Leistungsumfang

a) Die vertragliche Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den in der Buchungsbestätigung zusätzlich aufgeführten Leistungen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

b) Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, eine Änderung der Angaben zu erklären, wenn es unumgängliche Gründe erforderlich machen. Der Gesamtzuschnitt der vereinbarten Stadtführung darf nicht beeinträchtigt werden. Der Kunde wird vom Veranstalter umgehend darüber informiert. 

c) Die Führungen sind zu Fuß, alle Sehenswürdigkeiten werden in der Regel von außen erklärt. Die Stadtführungen werden mit einer Personenzahl von bis zu 25 Teilnehmern angenommen und bestätigt. Auf Wunsch des Kunden können nach Absprache mehr als 25 Personen an der Stadtführung teilnehmen, wenn hierdurch die Qualität der Stadtführung nicht beeinträchtigt wird. Ist dies nicht möglich, so ist der Kunde berechtigt die Hinzuziehung eines weiteren Stadtführers.

d) Alle Angaben sowie die Darstellungen zu den Stadtführungen in Broschüren, im Internet etc. stellen lediglich beispielhaft allgemein mögliche Leistungen dar. Es wird hierdurch kein bestimmter Inhalt für die Stadtführungen garantiert. Stadtführungen Weimar schuldet nur den in der Auftragsbestätigung ausdrücklich genannten Leistungsumfang.


4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Leistungen nach Antritt der Reise infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung bzw. Ermäßigung des Preises.


5. Aufhebung des Vertrages

Wird die Führung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder die bis zum Abschluss der Führung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.


6. Stornierung

a) Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten. Ein kostenfreier Rücktritt ist für den Kunden bis zum 30. Tag (Mo.-Fr. außer an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und +49 03643 2526955 vor der vereinbarten Vertragsleistung möglich. Der Rücktritt wird an dem Tag wirksam, an dem er beim Veranstalter eingeht. Der Rücktritt muss vom Kunden schriftlich erklärt werden. Der Veranstalter behält sich dabei ausdrücklich vor, bereits im Auftrag des Kunden erbrachte Leistungen dem Kunden in Rechnung zu stellen.

b) Tritt der Kunde nach dem 30. Tag vor der vereinbarten Vertragsleistung zurück, fallen folgende Gebühren an:

ab dem 29. bis 7. Tag vor Reiseantritt 25 % gültigen Preises
ab dem 6. bis 3. Tag vor Reiseantritt 50 % des gültigen Preises
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt 90 % des gültigen Preises. 

c) Wird eine vereinbarte Führung nicht in Anspruch genommen, ohne dass mindestens drei Kalendertage vor dem vereinbarten Termin eine schriftliche oder mündliche Stornierung durch den Kunden erfolgt, wird dem Kunden ein Ausfallhonorar in voller Höhe des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.


7. Zahlung

a) Für die Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preise des Unternehmens, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

b) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, wird der Preis unmittelbar vor der Führung vom Besteller bzw. dessen Beauftragten direkt und in bar, per EC- oder Kreditkarte an den Stadtführer bezahlt, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Eine Quittung wird Ihnen per E-Mail zugesandt.

c) Bei einer Rechnungsadresse außerhalb Deutschlands hat der Kunde in der Regel Vorkasse zu leisten. Die Zahlung erfolgt vorab per Kreditkarte oder PayPal. 

d) Ist die Belastung der Kreditkarte des Kunden erfolglos (z.B. weil die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten nicht korrekt sind oder keine ausreichende Deckung besteht), ist Stadtführungen Weimar – zusätzlich zu ihrem Leistungsverweigerungsrecht – auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

e) Wurde Vorkasse per Kreditkarte geleistet und ergibt sich nach Durchführung der Leistungen eine Differenz zugunsten des Kunden (z.B. bei Erkrankung eines Gästeführers), wird dem Kunden diese Differenz über die Kreditkarte zurückerstattet. Ergibt sich nach Durchführung der Leistungen, dass noch Zahlungen seitens des Kunden ausstehen, werden die noch unbezahlten Leistungen dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt und die angegebene Kreditkarte wird entsprechend belastet.

f) Der Stadtführer ist verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten ab Beginn des vereinbarten Zeitpunktes der Führung einzuhalten. Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste muss zwischen den Gästen und dem Stadtführer vereinbart werden, ob - falls der Stadtführer anderen Verpflichtungen nachkommen muss - die Führung verkürzt wird oder ob die ursprünglich vereinbarte Dauer realisiert werden kann.

g) Wird die Führung verkürzt, fällt das vereinbarte Honorar in voller Höhe an.

h) Wünscht der Kunde während der Leistungserbringung eine Leistungserweiterung durch den Stadtführer, so hat der Stadtführer das Recht, ein entsprechend höheres Honorar zu fordern. Gleiches gilt auch, wenn der vertraglich vereinbarte Zeitumfang auf Wunsch des Kunden um mehr als 30 Minuten überschritten wird. In diesem Falle fällt ein Pauschalbetrag von 30 Euro (< 30 Minuten), bzw. 50 Euro (< 60 Minuten) an.


8. Ausschluss

Das Recht des Kunden, ihm aus dem Vertrag zustehende Ansprüche an Dritte abzugeben, ist ausgeschlossen. Ebenso ist der Kunde nicht berechtigt, einen Dritten zu ermächtigen, seine Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen. 

9. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden/ Störungen zu vermeiden bzw. gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, mögliche Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vereinbarungsgemäßer Erbringung von Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Stadtführung schriftlich beim Veranstalter geltend gemacht werden. Ansprüche des Kunden verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Stadtführung dem Vertrag nach enden sollte.


10. Haftung

a) Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Stadtführung entsprechend dem vereinbarten Vertrag.

b) Der Veranstalter haftet auf Schadenersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. 

11. Geltungsbereich und Gerichtsstand
a) Für alle mit dem Veranstalter abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Der Veranstalter erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Veranstalter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 

b) Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.

c) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Weimar. Der Veranstalter ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht geltend zu machen. 

d) Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.


12. Schlussbestimmungen
 
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Der Besteller einer Leistung erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung/Buchungsbestätigung an Stadtführungen Weimar an.


13. Salvatorische Klausel

Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.


Stand: Juni 2018
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